Elektroschrott: Rücknahmepflicht der Händler und andere Möglichkeiten

Elektroschrott: Rücknahmepflicht der Händler und andere Möglichkeiten

In jedem Haushalt fällt irgendwann mal das an, was man kurz zusammengefasst Elektroschrott nennt. Lt. der Zeitschrift Spiegel-Online (Ausgabe vom 11.03.2015) sind es unglaubliche 23 kg Elektromüll pro Kopf und Jahr! Alte Kaffeemaschinen, defekt oder nur ausgedient, Handys, die einem modernen Smartphone weichen mussten, Toaster, die nicht mehr funktionieren und Staubsauger, die nach jahrelanger Treue plötzlich streiken. Für den Verbraucher stellen sich nun zwei Fragen, wovon zumindest die erste schnell beantwortet ist: Wo kaufe ich günstig einen Ersatz für das kaputte Teil? Elektromärkte vor Ort, Versandhäuser in denen die Kategorie Haushaltsgeräte bedient wird, Online-Versteigerungsportale oder der Internetriese, der eigentlich nur Bücher hat - Vom Handy bis zum Staubsauger, der Verbraucher findet überall günstige Angebote, bei denen der Preis meistens keine weitere Überlegungen über eine eventuelle Reparatur zulässt. Spätestens dann, wenn das Nachfolgegerät geliefert, ausgepackt und in Betrieb genommen wird, stellt sich die zweite Frage:

Wohin mit dem alten Elektroschrott?

Wer es sich ganz einfach machen möchte, nimmt das Teil und wirft es in die Tonne. Korrekt ist das aber nicht! Eigentlich müsste die Mikrowelle, das Bügeleisen oder der Stabmixer in den Wertstoffhof gebracht werden. Nun geht’s schon los mit den Problemen. Wo ist der nächste Wertstoffhof, wie kommt man dort evtl. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hin, wie sind die Öffnungszeiten und warum hat der Recyclinghof immer dann gerade geschlossen, wenn ich in einer spontanen Aktion einfach dorthin gefahren bin, ohne mich vorher um die Öffnungszeiten gekümmert zu haben! Wer in seiner Wohnung schnell wieder Platz und Ordnung schaffen möchte, will den Elektroschrott auch möglichst sofort weg haben und nicht erst dann, wenn endlich der Weg zum Wertstoffhof organisiert worden ist. Also ab damit in den Keller oder auf den Dachboden! Dort warten schon die Espressomaschine und die Küchenmaschine vom letzten und vorletzten Jahr. Jetzt ist es aber endlich höchste Zeit, eine Lösung zu finden.

Nehmen Händler defekte Elektrogeräte als Schrott zurück?

Es gäbe natürlich noch die Möglichkeit, den kaputten Eierkocher zum Händler zurückzubringen. Das wäre sogar ganz im Sinne einer EU-Richtlinie, wonach bis 2016 Möglichkeiten zur Erfassung und Recycling von mindestens 45 % des anfallenden Elektromülls geschaffen werden sollen. Diese erst vorsichtig angesetzte Quote soll dann bis 2019 auf 65 % gesteigert werden. Wie man hört, sind manche Händler schon jetzt dazu bereit, nicht nur die Altgeräte zurückzunehmen, die einst bei ihnen gekauft wurden, sondern auch andere Modelle - und zwar unabhängig davon, ob damit ein Neukauf verbunden ist. In der Realität sieht es aber so aus, dass es eher einem Glücksspiel gleicht, wenn jemand mit dem alten Staubsauger im Gepäck im Elektrogeschäft fragt, ob er das Gerät einfach mal hierlassen darf. Irgendwie hat man da ja auch Verständnis für den Einzelhandel, wenn sich in solchen Fällen die Begeisterung in Grenzen hält. So wie es aussieht, besteht aber ab Ende des Jahres eine gesetzliche Verpflichtung dazu, sich unter gewissen Voraussetzungen des Schrotts anzunehmen. Im Sinne der Umwelt bleibt dann aber trotzdem zu hoffen, dass die Lagerkapazitäten der Firma begrenzt sind und die Altgeräte tatsächlich dem Recycling zugeführt werden. Eine Garantie dafür hat der Verbraucher nicht, ob sein Bemühen, den Weg auf sich genommen zu haben, auch Sinn gemacht hat.

Nicht jeder Händler will sich als Entsorgungsunternehmen verstanden wissen. Christoph Wenk-Fischer vom Bundesamt E-Commerce und Versandhandel bringt das deutlich zum Ausdruck. Und auch Politiker melden sich zu Wort, z.B. der Fraktionschef der Grünen, Anton Hofreiter. Er bemängelt die kurze Lebensdauer und schlechte Reparaturmöglichkeiten von modernen Elektrogeräten.

Welche Händler werden von der neuen Rücknahmepflicht betroffen sein?

Es ist vorgesehen, dass Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 qm ein altes Gerät beim Kauf eines neuen zurücknehmen müssen. Supermärkte mit einem Regal von Sonderartikeln und Aktionsware sind also draußen. Aber nicht nur bei der Verkaufsfläche kommt es auf die Größe an, sondern auch beim Gerät selbst. Bei einer Kantenlänge von bis zu 25 cm muss das Altgerät nämlich auch dann von einem Laden mit mehr als 400 qm Elektro-Verkaufsfläche zurückgenommen werden, wenn kein neues Gerät gekauft wird und zwar egal, wo es einst gekauft worden ist. Handys, Ladegeräte und auch so mancher Toaster fallen darunter. Das heißt: Als Verbraucher muss man sich künftig umfassend über Ladenflächen und Maße von Geräten erkundigen, um dann entscheiden zu können, wo und unter welchen Bedingungen er sein altes Elektrogerät loswerden kann. Kompliziert? Ja, schon ein bisschen. Und trotzdem macht das Gesetz natürlich sehr viel Sinn, denn es soll bewirken, dass weniger Müll entsteht und dass mehr recycelt wird.

Und was ist mit dem Onlinehandel?

Die Rücknahmepflicht von Elektroschrott soll auch für den Onlinehandel gelten. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung, denn der Internethändler braucht ein Altgerät nur im Falle eines Neukaufs kostenlos zurückzunehmen. Ob es sich wirklich einbürgern wird, dass der Konsument beim Onlinekauf eines neuen Smoothie-Mixers den ausgedienten ins Paket packt und dieses extra zur Post bringt, sei dahingestellt. Bei größeren Geräten, die geliefert werden, beispielsweise Waschmaschinen oder Spülmaschinen ist es schon einfacher. Die Lieferspedition ist ab Gültigkeit des neuen Gesetzes verpflichtet, das Altgerät mitzunehmen. Die bis dahin häufig übliche Entsorgungspauschale, die der Kunde für diese "Gefälligkeit" entrichten musste, entfällt.

Braucht der Verbraucher für umweltgerechtes Verhalten wirklich ein Gesetz?

Schon jetzt gilt: Elektrogeräte dürfen nicht in den normalen Müll. Was ein Elektrogerät ist, wird ganz einfach definiert: Produkte, die über ein Stromkabel oder per Batterie/Akku betrieben werden, fallen unter den Begriff Elektrogerät. Es gibt einige Alternativen zum Mülleimer. Handys nehmen die meisten Mobilfunkanbieter zurück, Schrotthändler zahlen sogar ein paar Cent für Kabel und wie schon gesagt, einige Einzelhändler nehmen bereits jetzt alte Geräte freiwillig an. Da hat der Verbraucher also Lösungen und trotzdem sind die Mülltonnen voll von ungesetzmäßig entsorgtem Elektroschrott. Sicherlich liegt das auch daran, dass sich kaum jemand die Zeit nehmen möchte, den Wertstoffhof, einen Schrotthändler, einen Mobilfunkhändler und dann auch noch einen Einzelhändler ausfindig zu machen und aufzusuchen, um sich vom gesammelten Elektromüll der letzten Jahr zu trennen.

Quelle:

Spiegel-Online