Fragen und Antworten
Muss man leere Druckerpatronen und Toner gesondert entsorgen?
Ja, muss man. Aber nicht weil es sich um Sondermüll handelt sondern gemäß Abfallgesetz: Die Pflicht zur Verwertung (siehe §5 KrW-/AbfG) besteht für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen. Die Verwertung hat grundsätzlich den Vorrang vor der Beseitigung. Sie besteht immer, wenn Sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere wenn für einen gewonnen Stoff ein Markt vorhanden ist: Und der ist vorhanden, dank unserem Ankauf von leeren Druckerpatronen, Tonerkartuschen und Tintenpatronen!













